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Bundestagsabgeordnete müssen künftig öffentlich darüber informieren, wieviel Geld sie nebenher verdienen und woher dieses Geld kommt. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter lehnten die Klage von neun Abgeordneten gegen die seit Januar geltende Transparenzregel ab.
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